Der Verfahrensablauf ist in der Regel
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- telefonische oder schriftliche Anfrage durch das Gericht, einen Prozessbevollmächtigten oder eine Partei
- gfs. telefonische Einholung von Informationen bei allen Verfahrensbeteiligten über den Rechtsstreit und sonstige Konflikte der Parteien
- gfs. telefonische Information aller Verfahrensbeteiligten über Mediation im allgemeinen und Mediation am Gericht
- gfs. telefonische Beratung aller Verfahrensbeteiligten zur Geeignetheit der Mediation für den Rechtsstreit und sonstige Konflikte der Parteien
- gfs. telefonische Mitwirkung an einer Verständigung der Parteien über die Durchführung der Mediation
- Aufnahme der Daten des Rechtsstreits, der Kontaktdaten der Parteien, deren Prozessbevollmachtigter und des Gerichts (Gericht, Aktenzeichen, Namen, Anschriften, Telefonnummern, E-Maii Adressen)
- Auswahl eines Anwaltmediatorenteam durch Mediation am Gericht unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Parteien und des Konflikts
- regelmässig Co-Mediation durch eine Anwaltmediatorin und einen Anwaltmediator
- mindestens einer der Anwaltmediatoren sollte als Rechtsanwalt besonderen Bezug zum Rechtsgebiet haben
- Empfehlung des Anwaltmediatorenteams an die Parteien über deren Prozessbevollmächtigte (per E-Mail)
- nach Eingang allseitiger Zustimmung der Parteeien zum Anwaltmediatorenteam (per E-Mail ) Übermittlung der Daten (Gericht, Aktenzeichen, Namen, Anschriften, Telefonnummern, E-Maii Adressen) an das Mediatorenteam
- Prozessbevollmachtigte beantragen das Ruhen der Rechtstreitigkeiten für die Dauer der Mediation
- gfs. erklären die Prozessbevollmachtigten ggü. dem Gericht ihre Einwilligung zur Einsichtnahme in die Gerichtsakten durch die Anwaltmediatoren
- Mitteilung der Daten der Anwaltmediatoren an das Gericht (per E-Mail) zur evtl. Akteneinsicht
- Abschluss der Vermittlungstätigkeit von Mediation am Gericht
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sodann
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- erste Kontaktaufnahme zwischen Anwaltmediatoren und den Prozessbevollmachtigten
- Vereinbarung der ersten Mediationsitzung
- Abschluss eines Mediationsvertrages
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