Gerichte
Amtsgericht Bergisch-Gladbach
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Amtsgericht Bergheim
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Amtsgericht Wermelskirchen
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Amtsgericht und Landgericht Köln
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Mediation am Gericht
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Amtsgericht Gummersbach
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Amtsgericht Wipperfürth
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Amtsgericht Brühl
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Amtsgericht Brühl
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Amtsgericht Kerpen
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Amtsgericht Leverkusen
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Arbeitsgericht Köln
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Rechtsanwalt Friedhelm Thomé ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt und seit 1997 zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht berechtigt. Neben dem Arbeitsrecht und angrenzenden Rechtsgebieten berät und vertritt er Mandanten auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes sowie im Urheber- und Medienrecht.
Nach dem Studium an der Universität zu Köln lagen seine Schwerpunkte während der Referendarausbildung beim Landgericht Köln im Arbeitsrecht, in der Rechtsinformatik und im Zivilprozeßrecht. Daneben absolvierte er ein Ergänzungsstudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und war in der Wahlstation wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Herrn Prof. Dr. Toichiro Kigawa und Herrn Prof. Dr. Dr. Akira Ishikawa in Tokyo.
2003/2004 absolvierte er eine Ausbildung zum Anwaltmediator, 2008 folgte eine Zusatzausbildung zum Wirtschaftsmediator.
Zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten von Herrn Rechtsanwalt Friedhelm Thomé gehörte die Mitarbeit im Ausschuss Junge Anwälte des Kölner Anwaltverein e.V. Seit 2004 ist er im Ausschuss Mediation und Konfliktmanagement des Kölner Anwaltverein e.V. tätig, seit von 2010 - 2016 als Sprecher des Ausschusses.
Rechtsanwalt Friedhelm Thomé ist Mitglied im
Diensteanbieter gem. § 5 TMG
Rechtsanwalt Friedhelm Thomé
Eifelstr. 14-16
50677 Köln
Telefon: +49 221 7100660
Telefax: +49 221 7100661
E-Mail: mediation@rechtsanwalt.koeln
Zulassung/Aufsichtsbehörde
Rechtsanwalt Friedhelm Thomé hat die Qualifikationen zur Führung der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ in der Bundesrepublik Deutschland erworben. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln, die als Aufsichtsbehörde zuständig ist.
Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Strasse 30
50668 Köln
Bundesrepublik Deutschland
Telefon: 0221-97 30 10-0
Telefax: 0221-97 30 10-50
rak-koeln.de
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht sowie Tätigkeiten der Rechtsanwälte vor außereuropäischen Gerichten. Rechtsanwalt Friedhelm Thomé ist bei der R+V, berufshaftpflichtversichert.
Berufsregeln
Es gelten folgende berufsrechtliche Regeln:
Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) bis 30.06.2003
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab dem 01.07.2004
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
EuRAG - Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in DeutschlandAlle Texte sind auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de abrufbar.
Haftung
Die auf diesem Profil enthaltenen Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung von Rechtsanwalt Friedhelm Thomé im Zusammenhang mit der Nutzung der auf in deisem Profil enthaltenen Informationen und Links ist ausgeschlossen.
Anwendbares Recht
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